Verhinderungspflege in München erhalten

Ersatzpflege durch den ambulanten Pflegedienst von EMMA

Der ambulante Pflegedienst EMMA ist Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Verhinderungspflege, denn immer mehr Senioren benötigen Unterstützung im Alltag. Um den Umzug in ein Heim zu vermeiden und älteren Mitmenschen den Lebensabend in den eigenen vier Wänden so angenehm wie möglich zu gestalten, nutzen immer mehr ältere Menschen die Möglichkeiten eines Pflegedienstes. Doch nicht immer ist dieser gleich notwendig. Viele Angehörige haben es sich zur Aufgabe gemacht die Verwandten selbst in vertrauter Umgebung zu pflegen. Sind diese im Urlaub oder nicht in der Lage für einen bestimmten Zeitraum die Pflege zu übernehmen, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hierbei springen wir als kompetenter Pflegedienst gern kurzzeitig ein und übernehmen in Form der Ersatzpflege die Betreuung des pflegebedürftigen Menschen. Gern beraten wir Sie zum Thema Verhinderungspflege. Sprechen Sie uns an oder nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie in München Verhinderungspflege benötigen. Als erfahrener Pflegedienst sind wir gern für Sie da.

 

    Die häufigsten Fragen zum Thema Verhinderungspflege

 

 

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege – die oft auch als Ersatzpflege bezeichnet wird – ist eine Leistung, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt wird. Hierbei werden sozusagen Kosten übernommen, wenn eine private Pflegeperson (zum Beispiel ein pflegender Angehöriger) kurzzeitig ausfällt und sich nicht um den pflegebedürftigen Menschen kümmern kann. Meist ist das bei kurzer Krankheit oder einem Urlaub der Fall. Spätestens dann muss nach Alternativen gesucht werden. In der Regel übernehmen dabei ambulante Pflegedienste anfallende Arbeiten. Darunter: Hygiene, Essen zubereiten oder das Beschäftigen pflegebedürftiger Menschen. Die Pflegekasse deckt die Kosten für den Aufwand durch einen Pflegedienst ab. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse vorher beantragt werden. Stimmt diese dem beantragten Leistungsantrag zu, wird Verhinderungspflegegeld für den gewünschten Zeitraum ausgezahlt.


 

Wann steht Verhinderungspflege zu?

Verhinderungspflege / häusliche Ersatzpflege kann zum ersten Mal beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung von der privaten Pflegekraft betreut wurde.


 

Wie lange steht Verhinderungspflege zu?

Wird Verhinderungspflege benötigt, kann diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Diese zahlt Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege für längstens sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Unabhängig von der Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind können diese bis zu 50% (806 Euro) auch für die Verhinderungspflege genutzt werden (Insgesamt 2.418 Euro). Im Zeitraum der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes für sechs Wochen weitergezahlt.


 

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Wer Verhinderungspflege bzw. häusliche Ersatzpflege in Anspruch nehmen möchte, muss diese bei der Pflegekasse beantragen. Hierbei haben die meisten Pflegekassen eigene Vordrucke, die für das Beantragen genutzt werden können. Der Antrag auf Verhinderungspflege nennt sich „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson“. Sollte sich in der Zeit der Verhinderung ein Pflegedienst um die zu pflegende Person kümmern, so rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Nutzen Sie für die Auflistung der Kosten ein entsprechendes Abrechnungsformular, welches Sie ebenfalls von der Pflegekasse erhalten. Übrigens können Sie auch ein eigenes Formular für die Beantragung von häuslicher Ersatzpflege verwenden. Es muss nicht das Formular sein, das Sie bei der Pflegekasse ausgehändigt bekommen. Alternativ hierzu können Sie ein eigenes Schriftstück erstellen. Es sollte jedoch über folgende Punkte verfügen:

  • Wann hat die ambulante Pflege begonnen?
  • In welchem Zeitraum wird die private Pflegeperson voraussichtlich vertreten
  • Wird die Pflege vollständig oder nur stundenweise von einem alternativen Pfleger übernommen?
  • Wer übernimmt die Verhinderungspflege?
  • In welchem Verhältnis steht die vertretende Pflegeperson zum Pflegebedürftigen?
  • Lebt die vertretende Pflegeperson im Haushalt der Person, die gepflegt werden muss?
  • Wird die Hälfte des Anspruches auf Kurzzeitpflege ebenfalls für die Verhinderungspflege aufgebracht?

 

Verhinderungspflege – Was steht mir zu?

Wer häusliche Ersatzpflege oder Verhinderungspflege beanspruchen will, möchte natürlich auch wissen, was ihm zusteht. Das ist sehr kompliziert geregelt. Die Höhe der gezahlten Leistungen hängt nämlich davon ab, von wem die Pflege übernommen wird. Bis zu 1612 Euro pro Kalenderjahr können folgende Personengruppen erhalten:

  • ambulanter Pflegedienst
  • entfernte Verwandte
  • Nachbarn
  • Freunde
  • erwerbstätige Pflegeperson

Leider erhält nicht jeder den erwähnten Betrag von bis zu 1612 Euro pro Kalenderjahr. Das Nachsehen haben nahe Angehörige, die nicht in Pflegeberufen erwerbstätig sind. Diese bekommen leider nur das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes ausgezahlt.


 

Welche Voraussetzungen müssen für Verhinderungspflege vorliegen?

Um Verhinderungspflege bzw. häusliche Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So muss der Antragsteller

  • bereits seit mindestens sechs Monaten eine Person in häuslicher Umgebung pflegen
  • mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen
  • für die umfassenden Pflegeleistungen bereits Pflegegeld von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen erhalten

Weiterhin muss der Pflegebedürftige mindestens die Pflegestufe 2 besitzen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Antragsteller bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Ersatzpflege stellen. Diese wird maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr bewilligt. Verhinderungspflege wird entweder am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt.


 

EMMA berät Sie gern zum Thema häusliche Ersatzpflege + Verhinderungspflege in München

Sie benötigen Ersatzpflege oder Verhinderungspflege in München? Kein Problem. Wir beraten Sie gern zum Thema. Als professioneller Pflegedienst im Raum München sind wir zur Stelle, wenn Sie als naher Verwandter eine kurze Auszeit brauchen und Verhinderungspflege beantragen möchten. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und beraten Sie gern umfassend zum Thema häusliche Ersatzpflege. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Kompetenz. Unsere stets gut gelaunten und hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter kümmern sich liebevoll um Ihren Angehörigen. Gönnen Sie sich eine Verschnaufpause. Sie haben diese verdient. In der Zwischenzeit übernehmen wir die Pflege. Ob Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung oder Ersatzpflege – Als erfahrener Partner sind wir eine der zuverlässigsten Adressen in Sachen Verhinderungspflege in München.