Als ambulanter Pflegedienst in München beantworten wir im Folgenden all Ihre Fragen zur Grundpflege und Behandlungspflege. Damit kennen wir uns bestens aus – denn Pflege ist unser tägliches Handwerk.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich Tag für Tag um die Grund- und Behandlungspflege von Menschen, die ohne fremde Hilfe den Alltag nicht mehr allein bestreiten können. Wir haben dabei immer ein offenes Ohr für die Nöte und Sorgen unserer pflegebedürftigen Patienten und wissen, wie verwirrend die Begriffe um Grund- und Behandlungspflege am Anfang sein können.
Gern möchten wir Sie daher auf dieser Seite aufklären und informieren – und Klarheit in die Begriffe und den Abrechnungs-Dschungel bringen:
Wie grenzen sich Grundpflege und Behandlungspflege voneinander ab? Was gehört jeweils dazu und wie wird welche Leistung abgerechnet?
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zum Thema Grundpflege und medizinische Behandlungspflege auch persönlich zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen wünschen.
Wir schaffen Klarheit und sind gern für Sie da!
Was bedeutet Grundpflege?
Unter Grundpflege versteht man die Versorgung eines Menschen, der alltägliche Grundverrichtungen nicht selbst bewältigen kann – vorübergehend oder dauerhaft.
In der Regel werden diese Menschen von geschulten Pflegefachleuten unterstützt und versorgt – zum Beispiel durch die ausgebildeten Altenpfleger oder Krankenpflegerinnen eines ambulanten Pflegedienstes. Aber auch Familienangehörige werden nicht selten selbst zu Pflegekräften und unterstützen Angehörige bei den Aufgaben des täglichen Lebens – von der Hilfe beim Essen und Anziehen bis hin zum Waschen und Nägel schneiden können die Aufgaben dabei sehr unterschiedlich sein.
Grundpflege betrifft nicht immer nur ältere Menschen: Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen manchmal einfache Dinge des Alltags nicht mehr allein bewerkstelligen. Auch ein Schlaganfall kann dafür sorgen, dass man auf Hilfe angewiesen ist.
All diese Fälle werden durch die Grundpflege abgedeckt – sei es vorübergehend oder auf Dauer.
Was gehört zur Grundpflege? Eine Auflistung:
- Hilfe beim Waschen und der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Das Betten und Lagern von pflegebedürftigen Menschen
- Vorbeugung (Prophylaxen)
- Hilfe bei Toilettengängen
- Zubereitung von Mahlzeiten und Essen anreichen
- Anlegen oder Wechseln von Inkontinenzprodukten
- Unterstützung bei der Mobilität / Mobilisation der Gelenke und Muskeln
- Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
Was ist Behandlungspflege?
Während die Grundpflege nur die regelmäßigen Pflegeleistungen umfasst und auch von ungelernten Angehörigen durchgeführt werden darf, geht es bei der Behandlungspflege um medizinische Tätigkeiten am Patienten. Das kann das Wechseln von Verbänden, die Verabreichung von Medikamenten, das Messen von Blutzucker oder Blutdruck und vieles mehr umfassen. Hier ist das Fachwissen und die Erfahrung von qualifizierten Pflegefachkräften gefragt.
Behandlungspflege: Medikamentengabe eingeschlossen
Die Tätigkeiten der Behandlungspflege dürfen nur von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Diese handeln auf ärztliche Anordnung hin und versorgen zum Beispiel Wunden oder verabreichen Medikamente.
Eine Pflegeausbildung ist für die Behandlungspflege Voraussetzung – denn eine unfachmännische Handhabe gefährdet den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen.
Was zählt zur Behandlungspflege? Eine Liste mit Beispielen:
- Wundversorgung
- Medikamentengabe
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Intramuskuläre und subkutane Injektionen geben
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Inhalation
- Einläufe
- Wechseln und erneutes Aufhängen von Infusionen
- PEG-Sonden Versorgung bei enteraler Ernährung
Behandlungspflege in der ambulanten Pflege
Nach unserer Meinung – und der Meinung vieler unserer Patienten und Patientinnen – passen Behandlungspflege und ambulante Pflege perfekt zusammen. Warum das so ist?
Die Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes können normalerweise sowohl die Grund- als auch die Behandlungspflege abdecken. Das ergänzt sich perfekt – denn so erhalten Patienten aus einer Hand die umfassende Versorgung, die sie benötigen.
Hier sind weitere Gründe, warum ambulante- und Behandlungspflege so gut zusammenpassen:
Der Unterschied zwischen SGB 5 und SGB 11: Wichtig für die Abrechnung
Sie brauchen einen ambulanten Pflegedienst für Grund- oder Behandlungpflege in München? So einfach geht´s:
Grund- oder Behandlungspflege – Wir lassen Sie nicht allein!
Sie haben pflegebedürftige Angehörige oder müssen selbst gepflegt werden? Gern sind wir für als ambulanter Pflegediesnt in München für Sie da.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen sowohl Grundpflege als auch medizinische Behandlungspflege fachgerecht und glechzeitig mit viel Einfühlungsvermögen durch und beraten Sie gern umfassend über die Kosten und den weiteren Ablauf.
Sie wollen mehr zum Thema wissen? Gern besuchen wir Sie auch vor Ort und beraten Sie ausführlich. Rufen Sie uns an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Sie.