Grundpflege & Behandlungspflege

Qualifizierte Grundpflege & Behandlungspflege für die Region München

Sie suchen einen ambulanten Pflegedienst aus München, der die Grundpflege und Behandlungspflege in München qualifiziert und kompetent durchführt? Dann sind Sie bei uns in guten Händen. Unsere geschulten Mitarbeiter kümmern sich mit viel Engagement um pflegebedürftige Menschen, die ohne fremde Hilfe den Alltag nicht mehr allein bestreiten können. Dabei werden nicht nur pflegerische Maßnahmen vorgenommen, unser Team kümmert sich im Zuge der täglichen Grundpflege ebenso um die medizinische Versorgung und hat dabei stets ein offenes Ohr für die Nöte und Sorgen unserer pflegebedürftigen Patienten. Wir möchten Sie auf dieser Seite aufklären und informieren, stehen Ihnen aber bei weiteren Fragen zum Thema ambulante Grundpflege und medizinische Behandlungspflege auch persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Wir schaffen Klarheit und sind gern für Sie da.

     Häufige Fragen zu Grundpflege & Behandlungspflege

Was ist Grundpflege

Unter dem Begriff Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst alltägliche Grundverrichtungen bewältigen kann. Diese Menschen werden in der Regel von geschulten Pflegefachleuten unterstützt, versorgt und behandelt – zum Beispiel durch die ausgebildete Alten- oder Krankenpfleger eines ambulanten Pflegedienstes. Aber auch Familienangehörige werden nicht selten selbst zu Pflegekräften und unterstützen Angehörige bei relevanten Aufgaben des täglichen Lebens. Die Grundpflege gehört zu einer jener Leistungen, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist und nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Leider haben nur Pflegebedürftige Anspruch auf Grundversorgung nach SGB XI, die eine der folgenden anerkannten Pflegegrade besitzen:

– Pflegegrad 1
– Pflegegrad 2
– Pflegegrad 3
– Pflegegrad 4
– Pflegegrad 5


Was gehört zur Grundpflege?

Niemand ist vor Pflege gefreit. Schon ein Schlaganfall kann dafür sorgen, dass man auf Grundpflege angewiesen ist. Ein Problem, dass schon lange nicht mehr nur ältere Menschen betrifft. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen in Not geraten und einfach Dinge des Alltags nicht mehr allein bewerkstelligen. In all jenen Fällen wird Hilfe benötigt, die durch eine Grundpflege abgedeckt werden wird – sei es vorübergehend oder auf Dauer.

Folgende pflegerischen Maßnahmen werden durch die Grundpflege umfasst:

– Hilfe bei der Körperpflege
– Hilfe beim An- und Auskleiden
– Das Betten und Lagern von pflegebedürftigen Menschen
– Vorbeugung (Prophylaxen)
– Hilfe bei Toilettengängen
– Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
– Sondenkostgabe bei vorhandener Magensonde
– Unterstützung bei der Mobilität / Mobilisation
– Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation


Was ist Behandlungspflege und wer darf sie durchführen?

Während die Grundpflege ausschließlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen umfasst und auch von ungelernten Angehörigen durchgeführt werden darf, handelt es sich bei der Behandlungspflege um medizinische Tätigkeiten am Patienten, die nur von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden dürfen. Diese handeln auf ärztliche Anordnung hin und versorgen Wunden oder verabreichen Medikamente. Eine unfachmännische Handhabe kann den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen gefährden. Daher ist eine Pflegeausbildung für die Behandlungspflege Voraussetzung.


Welche Leistungen umfasst die Behandlungshilfe?

Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege und wird laut SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Die vom Arzt getroffene Maßnahmen sollen den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessern oder verhindern, dass sich schwere Krankheiten verschlimmern. In vielen Fällen wird Behandlungshilfe zudem gewährt, um einen (meist für die Krankenkassen teureren) Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Die Kosten für eine medizinische Behandlungshilfe übernehmen die Krankenkassen und umfassen nach SGB V zum Beispiel:

– Wundversorgung
– Verbände legen
– Stomabehandlung
– Medikamentengabe
– Blutdruckmessung
– Blutzuckermessung
– Versorgung von Kathetern
– Intramuskuläre und subkutuane Injektionen geben
– Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
– Inhalation
– Blasenspülung
– Einläufe
– Überprüfung und Versorgung von Drainagen
– Wechseln und erneutes Aufhängen von Infusionen
– PEG-Sondenversorgung


Wir übernehmen die Grundpflege & medizinische Behandlungspflege in München

Sie haben pflegebedürftige Angehörige oder müssen selbst gepflegt werden? Gern stehen wir Ihnen als ambulanter Pflegedienst in München zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter führen Grundpflege bzw. medizinische Behandlungspflege fachgerecht durch und beraten Sie gern umfassend über die Kosten und den weiteren Ablauf. Sie möchten mehr zum Thema wissen? Gern besuchen wir Sie auch vor Ort und beraten Sie ausführlich zum Thema Grundpflege & medizinische Behandlungspflege. Rufen Sie uns an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir freuen uns auf Sie.