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Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt erklärt

Das Beantragen eines Pflegegrads ist ein wichtiger Schritt, um die nötige Hilfe und finanzielle Unterstützung für die Pflege zu erhalten – von der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste bis hin zu stationären Pflegeangeboten.

Für viele Betroffene und Angehörige ist der Prozess des Pflegeantrags jedoch mit Unsicherheiten verbunden. Mit unserem Leitfaden erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie Sie den Pflegegrad beantragen:

  • Wie stellt man den Antrag auf Pflegegrad?
  • Was ist bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu beachten?
  • Wie bereiten Sie sich am besten vor, um eine passende Pflegeeinstufung zu erhalten?

All das erfahren Sie in unseren Tipps zum Antrag auf Pflegegrad.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist ein rechtlich definierter Grad der Pflegebedürftigkeit, der den Umfang der Unterstützung und Pflegebedürftigkeit einer Person beschreibt. Er wird in Deutschland nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) vergeben und bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung einem Pflegebedürftigen zustehen (§ 15 SGB XI).

Der Pflegegrad gibt Auskunft darüber, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person im Alltag durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. Dabei wird nicht nur die Quantität, sondern auch die individuelle Qualität und der Assistenzbedarf berücksichtigt. Die Einstufung erfolgt über ein standardisiertes Begutachtungsverfahren, meist durch den Medizinischen Dienst (MD).

Es gibt fünf Pflegegrade, die die Schwere der Beeinträchtigungen ausdrücken und sich in ihrer Höhe an dem Hilfebedarf orientieren:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit kleineren Hilfen im Alltag

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit regelmäßigem Hilfebedarf

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung, bei der umfassende Unterstützung nötig ist

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit sehr hohem Pflegebedarf

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, oft mit komplexen Versorgungsbedarfen

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung, die den Betroffenen zustehen, um eine angemessene Betreuung und Versorgung sicherzustellen.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Eine Pflegestufe beantragen können alle Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen. Die Grundvoraussetzung für die Einstufung in einen Pflegegrad ist eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ oder der Fähigkeiten, die so stark ist, dass eine regelmäßige Hilfe notwendig wird.

Dabei bewertet der Medizinische Dienst (MD) die individuellen Hilfebedarfe nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (kurz: NBA) in sechs Lebensbereichen, darunter:

  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • kognitive Fähigkeiten

Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit unabhängig vom Alter anerkannt wird. Sowohl ältere Menschen als auch jüngere Personen können einen Pflegeantrag stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Anspruch besteht ebenso für Menschen mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen aller Art.

Spezielle Regelungen für Sonderfälle

Kinder und Jugendliche können ebenfalls pflegebedürftig sein und bekommen eine Pflegegradeinstufung, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen werden bei der Begutachtung besonders berücksichtigt, da sich ihre Beeinträchtigungen oft anders zeigen als rein körperliche Einschränkungen.

Ebenso werden psychische Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten in die Bewertung einbezogen und können zu einem Pflegegrad führen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad beantragen

1. Schritt: Informationen einholen & Beratung nutzen

Ansprechpartner hierfür sind:

Hier können erste offene Fragen geklärt werden. Zusätzlich kann die Nutzung eines Pflegegrad-Rechners sinnvoll sein, um eine erste Selbsteinschätzung des Pflegebedarfs vorzunehmen und zu verstehen, welcher Pflegegrad infrage kommen könnte.

2. Schritt: Antrag auf Pflegegrad stellen

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse, die meist der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Der Antrag kann formlos telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail, online oder persönlich bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erfolgen. Wichtig ist die klare Mitteilung, dass Pflegeleistungen oder ein Pflegegrad beantragt werden. Für den schriftlichen Antrag gibt es Musterformulare, die genutzt werden können, um Formfehler zu vermeiden.

Beispiel: Mustervorlage zum Pflegegrad beantragen von der Verbraucherzentrale

3. Schritt: Formular ausfüllen & zurückschicken

Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Pflegekasse ein detailliertes Antragsformular, in dem Sie persönliche Informationen und Details zur Pflegesituation angegeben müssen. Je nach Einzelfall sind auch ärztliche Unterlagen, Diagnosen oder Pflegedokumentationen hilfreich. Das Formular muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

4. Schritt: MD Besuch – die ärztliche Begutachtung (oder Medicproof)

Im Anschluss an die Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder bei Privatversicherten Medicproof für die Pflegebegutachtung. In der Regel erfolgt ein Hausbesuch, bei dem ein Gutachter die Situation vor Ort bewertet.

Alternativ kann die Begutachtung auch per Video- oder Telefontermin stattfinden.

Die Begutachtung basiert auf sechs Bewertungsmodulen:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Tagesablaufs und soziale Kontakte

Zur Vorbereitung auf den MD Besuch empfiehlt sich eine Checkliste mit wichtigen Unterlagen wie Medikamentenliste, Pflegetagebuch, ärztlichen Diagnosen und das Einbeziehen von Angehörigen oder Pflegepersonen. Die Bewertung beim MD Besuch erfolgt nach einem festen Punktesystem, was wiederum ein konkretes Ergebnis für die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad liefert.

5. Schritt: Bescheid abwarten

Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse, der den Pflegegrad sowie das Gutachten enthält. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei etwa 25 Arbeitstagen. Das Datum der Antragstellung ist wichtig, da Leistungen rückwirkend ab diesem Tag gewährt werden können.

Wichtig bei Pflegegrad-Beantragung für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen mit der Absicht, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen, müssen Sie beim Antrag ankreuzen, dass sie Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung beantragen. Nur dann kann der Pflegedienst die erbrachten Leistungen später mit der Pflegekasse abrechnen.

Viele entscheiden sich stattdessen für die reine Geldleistung (Pflegegeld). Diese Möglichkeit besteht jedoch erst ab Pflegegrad 2. In diesem Fall erhalten die Betroffenen monatlich – abhängig vom Pflegegrad – einen bestimmten Betrag überwiesen, der ausschließlich für eine private Pflegeperson gedacht ist. Bei dieser Variante kann ein ambulanter Pflegedienst die Leistungen nicht mit der Pflegekasse abrechnen.

Pflegegrad mit Eilantrag beantragen

Ein Pflegegrad kann mit einem Eilantrag beantragt werden, wenn eine dringende und akute Situation vorliegt, die eine beschleunigte Begutachtung und Einstufung erfordert. Insbesondere ist dies in folgenden Fällen möglich:

  • wenn sich der Gesundheitszustand einer Person plötzlich und stark verschlechtert hat
  • bei einer ungesicherten Weiterversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha
  • wenn die pflegende Person eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart hat
  • bei einer Palliativpflege-Situation

In solchen Fällen kann ein sogenannter Eilantrag gestellt werden, um eine schnelle Begutachtung zu ermöglichen, die spätestens am 5. Tag nach Antragstellung (bei stationärem Aufenthalt) oder am 10. Tag (bei häuslicher Pflege) erfolgt. Dabei wird meist zunächst nur ein verkürztes Gutachten erstellt. Ein ausführlicheres Gutachten folgt später nach.

Der Eilantrag sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, idealerweise mit Unterstützung des Sozialdienstes im Krankenhaus.

Tipps zur optimalen Vorbereitung auf den MD Besuch

Eine gute Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MD) ist entscheidend, um eine angemessene Einstufung für den Pflegegrad zu erhalten.

Wir empfehlen Ihnen daher:

  • Stellen Sie den Alltag realistisch dar: Es ist wichtig, dem Gutachter den tatsächlichen Pflegeaufwand und die täglichen Herausforderungen offen und ehrlich zu zeigen. Beschönigungen oder das Verbergen von Schwierigkeiten können die Einstufung negativ beeinflussen.

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch: Über mindestens 1 bis 2 Wochen sollten Sie ein Pflegetagebuch führen, in dem alle Pflegetätigkeiten, Zeitaufwendungen und auch die Momente, in denen nur beaufsichtigt oder angeleitet wird, dokumentiert sind. Dies gibt dem Gutachter ein genaues Bild des tatsächlichen Pflegebedarfs.

  • Halten Sie wichtige Unterlagen bereit: Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenpläne, Pflegeprotokolle und andere medizinische Dokumente sollten griffbereit liegen. Auch Listen der behandelnden Ärzte und Therapeuten sind hilfreich.

  • Ziehen Sie ggf. weitere Angehörige als Zeugen hinzu: Es kann sinnvoll sein, eine vertraute Person zum Termin mitzubringen, die Einblick in die Pflegesituation hat und ergänzend Auskünfte geben kann.

  • Fragenkatalog der sechs Bewertungsmodule durcharbeiten: Wie bereits oben beschrieben orientiert sich der Gutachter an sechs Bereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen, Tagesgestaltung). Sich vorab mit den Fragen zu diesen Modulen vertraut zu machen, hilft bei der gezielten Vorbereitung und beim Verstehen, was abgefragt wird.

Wenn Sie sich gründlich vorbereiten und eine realistische sowie gut dokumentierte Darstellung der Pflegesituation liefern, wird die Chance auf eine angemessene und faire Pflegegradeinstufung erheblich erhöht.

Häufige Fehler beim Pflegegrad beantragen – und wie man sie vermeidet

Beim Pflegestufe beantragen treten immer wieder typische Fehler auf, die den Ausgang der Einstufung negativ beeinflussen können. Um den gewünschten Pflegegrad zu erhalten, sollten Sie diese Fehler vermeiden:

  • Verharmlosen der Pflegesituation: Viele Antragsteller scheuen sich davor, ihren Pflegebedarf realistisch und offen darzustellen. Probleme oder Hilfebedarfe werden heruntergespielt, weil man nicht „jammern“ möchte oder sich schämt. Dies führt jedoch oft dazu, dass der tatsächliche Pflegebedarf vom Gutachter unterschätzt wird.

    Tipp: Schildern Sie den Alltag so ehrlich, wie er wirklich ist – auch wenn es unangenehm ist.

  • Fehlende oder verspätete Unterlagen: Eine unvollständige Dokumentation erschwert die Beurteilung erheblich. Fehlende ärztliche Berichte, Medikamentenlisten, Pflegetagebücher oder Nachweise über Hilfsmittel führen dazu, dass der Bedarf nicht ausreichend belegt werden kann. Am besten alle relevanten medizinischen Dokumente vorab sammeln und dem Antrag beifügen.

  • Unklare Angaben zu Hilfebedarf und Einschränkungen: Zu allgemein gehaltene oder schwammige Beschreibungen des Unterstützungsbedarfs helfen dem Gutachter nicht, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit richtig einzuschätzen. Konkrete Beispiele und detaillierte Schilderungen, warum und wie viel Hilfe benötigt wird, sind entscheidend.

Fazit zum Pflegegrad beantragen

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren beim Beantragen eines Pflegegrads lassen sich auf einige zentrale Punkte zusammenfassen:

  • eine realistische und ehrliche Darstellung der Pflegesituation
  • eine gute Dokumentation des Pflegebedarfs (z.B. durch ein Pflegetagebuch)
  • die sorgfältige und vollständige Einreichung aller notwendigen Unterlagen

Ebenfalls entscheidend ist die gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (den MD Besuch), bei dem der tatsächliche Pflegebedarf im Alltag erfasst wird.

Es lohnt sich, den Prozess aktiv und gut vorbereitet anzugehen – denn nur so können Sie als Pflegebedürftige und Angehörige sicherstellen, dass Sie die angemessene Unterstützung und finanzielle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Bei Fragen zur Beantragung des Pflegegrads oder wenn Unterstützung beim Antragsprozess gewünscht wird, können Sie sich jederzeit gern an den EMMA Pflegedienst wenden. Wir begleiten und beraten Sie gern auf Ihrem Weg zu den passenden Pflegeleistungen.

FAQ zum Antrag auf Pflegegrad

Was muss ich tun, wenn sich mein Pflegebedarf verschlechtert?2025-10-15T14:25:08+02:00

Bei einer Verschlechterung des Pflegebedarfs kann ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gestellt werden. Dazu sollten Sie erneut die Pflegekasse informieren und eine Neubegutachtung beantragen, um den neuen Unterstützungsbedarf bewerten zu lassen.

Kann ich einen Pflegegrad auch online beantragen?2025-10-15T14:24:50+02:00

Ja, viele Pflegekassen bieten inzwischen Online-Formulare zur Beantragung des Pflegegrads an. Alternativ kann der Antrag telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Die Online-Beantragung erspart oft Wartezeiten und ist bequem von zu Hause aus möglich.

Wie oft kann der Pflegegrad neu bewertet werden?2025-10-15T14:19:09+02:00

Eine Neubewertung ist jederzeit möglich, allerdings nur dann, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verändert hat. Liegt keine wesentliche Veränderung vor, kann die Pflegekasse einen erneuten Antrag innerhalb von 6 Monaten ablehnen.

Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?2025-10-15T14:18:34+02:00

Bei Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Dabei sollten Sie möglichst neue oder ergänzende Nachweise vorlegen und sich fachlich beraten lassen. Bei Ablehnung besteht außerdem die Möglichkeit eines Neuantrags bei verschlechtertem Gesundheitszustand.

Welche Fragen werden beim MD Besuch gestellt?2025-10-15T14:17:31+02:00

Der MD fragt im Gutachterbesuch zu folgenden sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Ziel ist es, den tatsächlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf zu erfassen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags auf Pflegegrad?2025-10-15T14:17:11+02:00

Die Pflegekasse hat in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Nach dem Gutachten des MD erfolgt die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses. Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegrad-Antrag?2025-10-15T14:16:55+02:00

Für den Antrag selbst sind keine umfangreichen Unterlagen nötig, aber für die Begutachtung durch den MD empfiehlt es sich, medizinische Dokumente wie Arztberichte, Krankenhausberichte, Medikamentenpläne und ein Pflegetagebuch bereitzuhalten, um den Pflegebedarf gut zu belegen.

Wofür können die Entlastungsleistungen eingesetzt werden?2025-10-15T14:16:35+02:00

Bei Pflegegrad 1 können die Entlastungsleistungen (derzeit 131 €/Monat) auch für Grundpflege, Hauswirtschaft oder Betreuung durch den Pflegedienst eingesetzt werden. Diese Leistungen funktionieren nach einem „Sparbuchprinzip“: Nicht genutzte Beträge werden in den Folgemonat übertragen und können gesammelt später genutzt werden, z.B. wenn plötzlich mehr Hilfe benötigt wird. Allerdings verfallen nicht genutzte Beträge in der Regel spätestens am 30.06. des Folgejahres.

Zudem ist in Bayern zu beachten, dass die 131 €/Monat nicht an die Versicherten ausgezahlt werden, sondern ausschließlich über einen zugelassenen Dienst (wie z.B. den EMMA Pflegedienst) abgerechnet werden können.

Ab Pflegegrad 2 dürfen die Entlastungsleistungen ambulant nur noch für anerkannte Entlastungsangebote (z.B. Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfen) genutzt werden – nicht mehr für Grundpflege. Auch hier werden nicht genutzte Beträge „angespart“ und können später verwendet werden, unterliegen jedoch derselben Verfallsregel.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind erst ab Pflegegrad 2 möglich. Die Verhinderungspflege ist insbesondere im ambulanten Bereich relevant und kann ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu einem bestehenden Auftrag bei einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden.

Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?2025-10-15T14:15:59+02:00

Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, z.B. telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail oder über Online-Formulare. Der Tag der Antragstellung ist wichtig, da Leistungen rückwirkend ab diesem Datum gezahlt werden. Anschließend erhält man ein Antragsformular, in dem man detaillierte Angaben für Pflegebedürftigkeit machen muss.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?2025-10-15T14:21:26+02:00

Anspruch auf einen Pflegegrad haben alle Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen – unabhängig vom Alter. Auch Kinder oder Menschen mit Demenz können einen Pflegegrad erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wofür benötigt man den Pflegegrad?2025-10-15T14:19:52+02:00

Ein Pflegegrad dient in erster Linie dazu festzustellen, wie pflegebedürftig eine Person ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Außerdem ist er notwendig, wenn ambulante Pflegeleistungen über die Pflegekasse finanziert werden sollen.

Grundsätzlich kann bei jedem Pflegegrad die Hilfe eines Pflegedienstes im Bereich Grundpflege, Hauswirtschaft oder Betreuung in Anspruch genommen werden – unabhängig davon, ob jemand Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 hat. Der Unterschied liegt in der Höhe der Zuschüsse. Auch ohne Pflegegrad können diese Leistungen genutzt werden, allerdings müssen die Kosten dann privat getragen werden.

2025-10-15T16:38:01+02:00
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