Ein Pflegegrad dient in erster Linie dazu festzustellen, wie pflegebedürftig eine Person ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Außerdem ist er notwendig, wenn ambulante Pflegeleistungen über die Pflegekasse finanziert werden sollen.

Grundsätzlich kann bei jedem Pflegegrad die Hilfe eines Pflegedienstes im Bereich Grundpflege, Hauswirtschaft oder Betreuung in Anspruch genommen werden – unabhängig davon, ob jemand Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 hat. Der Unterschied liegt in der Höhe der Zuschüsse. Auch ohne Pflegegrad können diese Leistungen genutzt werden, allerdings müssen die Kosten dann privat getragen werden.