Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Zusätzlich steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu (z.B. für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleiter). Zudem werden für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt.