Sie haben das Recht auf Widerspruch. Dieser muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Es empfiehlt sich, den Widerspruch zunächst formlos einzulegen, um die Frist zu wahren, und die Begründung nach Akteneinsicht (MDK-Gutachten) nachzureichen.