Bei Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Dabei sollten Sie möglichst neue oder ergänzende Nachweise vorlegen und sich fachlich beraten lassen. Bei Ablehnung besteht außerdem die Möglichkeit eines Neuantrags bei verschlechtertem Gesundheitszustand.