Ja, das Pflegezeitgesetz erlaubt bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit Reduktion auf durchschnittlich 15 Wochenstunden bei Pflegegrad 1. Arbeitgeber müssen dies genehmigen. Diese Regelung schützt den Job und kann mit Pflegegeld oder Entlastungsbeträgen kombiniert werden.